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Eiha Gütesiegel
Für die HALLER Elegance BIO 680 Watt
Wir freuen uns, das „European Quality Label for Infrared Heating“ für unsere Infrarotheizung
„HALLER Elegance Bio 680 Watt“ erhalten zu haben.
Diese Qualitätskriterien sind erfüllt:
- IEC60675-3-Test: Mindeststrahlungseffizienz von über 40 Prozent
- CE-Zertifizierung
- TÜV-geprüft: Bestätigung der Einhaltung gesetzlicher Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen
- Ökodesign-Effizienzfaktor: mindestens 38 Prozent, gemäß der Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG
Echte Infrarotheizung
nach DIN EN IEC 60675-3
In der neuen Norm DIN EN IEC 60675-3 der Internationalen Elektrotechnischen Kommission wird ein Verfahren zur Bestimmung des Strahlungswirkungsgrads für elektrische Haushalt-Direktheizgeräte festgelegt. Mit der in der Norm verankerten Definition des Strahlungswirkungsrades wurde eine Grundlage geschaffen, mit deren Hilfe es möglich ist, eine vorliegende Heizung als Infrarotheizung zu klassifizieren – oder eben nicht.
Der Strahlungswirkungsgrad gibt an, wie viel von der zugeführten elektrischen Leistung effektiv als Infrarotstrahlungsleistung an die Oberflächen des Raumes tatsächlich übertragen wird und ist das wichtigste Qualitätsmerkmal. Der zu erreichende Mindestwert liegt bei 40 Prozent.
Durch die Kombination von Oberfläche, Frontblech, Dämmung und freitragender Konstruktion erzielen wir einen sehr hohen Strahlungswirkungsgrad, getestet an einer 680 Watt Elegance BIO und bestätigt von der TU Dresden.
Wir übererfüllen die DIN-Norm DIN EN IEC 60675-3 somit deutlich.
Rund 40 % Energiekosten sparen mit Infrarotheizung
Beitrag von BAUEN & WOHNEN
Familie reduziert mit einer Infrarotheizung und PV-Anlage ihre Heizkosten um rund 40 Prozent. Die Anlage ist 20.000 Euro günstiger als Umrüstung auf Wärmepumpe mit Fußbodenheizung.
Neues Heizungsgesetz
Gute Neuigkeiten für den zukünftigen Einsatz unserer Infrarotheizungen
Das Anfang September beschlossene Heizungsgesetz berücksichtigt die Infrarotheizung als pauschale Möglichkeit zur Erfüllung der 65% Erneuerbare Energien. Es werden zwar hohe Vorgaben an die Dämmung der Gebäude gemacht, jedoch gibt es für den Großteil unserer Kunden, nämlich die Einfamilienhausbesitzer (bis max. 2 Wohneinheiten) eine Ausnahme, was die Dämmvorgaben angeht. Das bedeutet, eine Infrarotheizung kann ohne weitere Vorschriften einfach umgerüstet werden, der Kunde ist somit völlig frei in seiner Auswahl und kann nach Belieben zusätzlich in sinnvolle Maßnahmen wie eine PV-Anlage etc. investieren, muss es aber nicht.
Somit haben wir eine starke Alternative zur Wärmepumpenheizung, welche bei einem Großteil der älteren Häuser immense Investitionen in Dämmmaßnahmen erfordern würde, welche aber aus Kostengründen oft gar nicht umgesetzt werden können. Wir bieten Ihnen daher eine 100% gesetzeskonforme und zukunftssichere Alternative.
Weitere Details finden sich hier:
Infrarotheizung als Option im Gebäudeenergiegesetz | Haustec
Förderung Photovoltaik
Zuschuss
Ende September startet eine Förderung für Photovoltaik, Speicher und eine Ladestation, welche für alle Kunden in Frage kommt, welche ein E-Auto besitzen oder eines bestellen. Es gibt bis zu ca. 10.000 € Förderung, also ein weiterer Anreiz für die Kunden, auf Infrarot mit einer Gesamtenergielösung umzusteigen.
Nähere Infos dazu:
442 Solarstrom für Elektroautos | KfW
Infrarotheizung in Kombination mit Wärmepumpe
Beitrag der IG Infrarot Deutschland e.V.
Studie „Potenzialbewertung von Infrarotheizungen als Spitzenlastabdeckung“ der Technischen Universität Dresden bestätigt Infrarotheizung als Lösung, um Verbrauch fossiler Energie in bestehenden Wohnhäusern kurzfristig zu reduzieren und das Gebäude gleichzeitig Wärmepumpen-ready zu machen